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   VG Ansbach, 28.06.2011 - AN 11 K 11.30080   

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https://dejure.org/2011,58967
VG Ansbach, 28.06.2011 - AN 11 K 11.30080 (https://dejure.org/2011,58967)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.06.2011 - AN 11 K 11.30080 (https://dejure.org/2011,58967)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - AN 11 K 11.30080 (https://dejure.org/2011,58967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Paschtune aus der Provinz ...; Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bejaht; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt und erhebliche individuelle Gefahr in der Provinz ...; insoweit Zielstaatsbezeichnung in Abschiebungsandrohung rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 25.08.2011 - 8 A 1659/10

    Bewaffneter Konflikt in der Provinz Paktia/Afghanistan

    Ob das Niveau willkürlicher Gewalt des bewaffneten Konflikts in der Provinz Paktia und die sich daraus ergebende Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung so hoch sind, dass eine Zivilperson dort "allein durch ihre Anwesenheit" einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (so überzeugend für die ebenfalls an Pakistan angrenzende Ostprovinz Kunar: VG Ansbach, Urteil vom 28. Juni 2011 - AN 11 K 11.30080 - juris Rdnrn. 34 f.), kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil beim Kläger jedenfalls gefahrerhöhende persönliche Umstände vorliegen, so dass eine individuelle Bedrohung auch bei einem nicht "extrem" hohen Niveau willkürlicher Gewalt anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 a.a.O. juris Rdnr. 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2014 - 3 L 136/12
    (2.1.) Soweit der Kläger mit seinen Ausführungen zu Ziffer III. Nr. 1 der Antragsschrift zur Begründung des grundsätzlichen Klärungsbedarfs auf den "innerstaatlichen be waffneten Konflikt" in der Provinz Kunar verweist und unter Hinweis auf verschiedene Erkenntnismittel (UNHCR, Stellungnahme v. 17.12.2010; Schweizerische Flüchtlings hilfe, Bericht v. 23.08.2011 etc.) und Bezugnahme auf die Entscheidungen des Verwal tungsgerichts Ansbach (Urt. v. 28.06.2011 - 11 K 11.30080 -) und des Hessischen Ver­ waltungsgerichtshofs (Urt. v. 25.08.2011 - 8 A 1659/10.A juris) ausführt, Kunar werde als "Gebiet genereller Gewalt" eingestuft bzw. die Provinzen Kunar und Nangahar sei en die am stärksten von Anschlägen betroffenen Provinzen in Afghanistan, ist hierzu festzustellen, dass die vom Kläger zur Überprüfung im Berufungsverfahren gestellte Frage sich nicht auf die Situation in der Provinz Kunar bezieht, sondern - auch wenn der Kläger aus der genannten Provinz stammt - auf die Verhältnisse in Kabul.
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